Übergangsregeln für Vereinsangebote im Fitness- und Gesundheitssport

Übergangsregeln für Vereinsangebote im Fitness- und Gesundheitssport für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Stufe 2 – Fitness- und Gesundheitssport-Angebote in Sporthallen/Gymnastikräumen

 Ein Abstand von mindestens 1,5- 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft und diese weitreichender in den Raum hinein ventiliert wird, sind 2,00 – 4,00 m Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten. Mit zunehmender Trainingsintensität (Aspiration) sollte der Abstand vergrößert werden.

  • Es sollen Warteschlangen vermieden werden.  
  • Körperkontakte auf das Minimum reduzieren Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden.
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet, daher auch der Verzicht auf Partnerübungen und Körperkontakt in der Gruppe. 
  • Kein Helfen und Sichern durch Trainer*innen und Mittrainierende. Korrekturen zur Übungsausführung durch Trainer*innen erfolgen nur mündlich.
  • Die Teilnehmenden bringen ein großes Badetuch oder Decke mit, welches sie über die Matte legen können oder wenn möglich sollten sie ihre eigene Matte mitbringen.
  • Auf die Nutzung von Kleingeräten verzichten und nur mit dem eigenen Körpergewicht trainieren.
  • Die Sanitärräume sollen immer nur von einer Person zur selben Zeit benutzt werden, da durch die Enge der Räume eine stärkere Aerosolkonzentration eintritt.
  • Die Türen zu Waschräumen sollten tagsüber offengelassen werden, auch damit die Türgriffe so wenig wie möglich angefasst werden müssen.
  • Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt.
  • In Sportkleidung zum Training gehen.
  • Fahrgemeinschaft vorübergehend aussetzen.
  • In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training.
  • Die Gesundheit geht immer vor.
  • Risiken in allen Bereichen minimieren Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand.
  • Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten werden geführt. (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name,).
  • Selbstverständlichkeit: Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von CoronaVirus-Symptomen ist, darf am Training teilnehmen.
  • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (nach der behördlich angeordneten Quarantäne) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen.

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